Anfrage zum Erlass des Landesministeriums vom 24.01.24
Sehr geehrter Herr Stolte,
sehr geehrter Herr Eichhorn,
nicht nur zum Schuljahresanfang, sondern durchgängig das ganze Jahr, sehen sich die Kinder, Eltern und Schulen mit gefährlichen Situationen beim Bring- und Abholverkehr konfrontiert. Es gab und gibt immer wieder Vorgehensweisen der Schulen bzw. Schulpflegschaften, die sicherlich für eine gewisse Zeit die Situation verbessern, aber leider nicht dauerhaft zu einer Entschärfung der Situation führen.
Das Landesministerium hat nun mit einem Erlass vom 24.01.2024 die Grundlage geschaffen, dass Kommunen zukünftig „…präventiv vorgehen könnten, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen…“.
Aus diesem Erlass geht hervor, dass beispielsweise für ein Zeitfenster von 30-45 min. zu Unterrichtsbeginn und- ende sog. Sicherheitszonen eingerichtet werden könnten. Diese Zonen könnten für einen kurzen Zeitraum für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anwohner, gesperrt werden, um neue, sichere Hol-und Bringzonen einzurichten.
Für die Fraktion DieISERLOHNER ergeben sich daraus folgende Fragen:
- Woran sind bisherige Maßnahmen zur Sicherung der schon eingerichteten Hol- u. Bringzonen gescheitert? Wo und warum konnten bisher keine eingerichtet werden?
- Welche Möglichkeiten sieht der Erlass vor bzw. wo sind Grenzen gesetzt? Liegen der Verwaltung bereits konkrete Anfragen/Pläne zu diesem Thema von Iserlohner Schulen vor?
- Welche Schulen kämen aus Sicht der Verwaltung für ein Pilotprojekt (ohne oder mit nicht funktionierenden Hol- und Bringzonen) in Frage? Welche umsetzbaren Maßnahmen wären dann erforderlich?
- Müssen die Kosten der Umsetzung, wie Schilder, Kontrollen etc., vollständig von der Kommune getragen werden?
Wir bitten um zeitnahe schriftliche Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Rebecca Hillebrand-Busch Anja Breer
- stv. Fraktionsvorsitzende Sach. Bürgerin