Antrag im Nachgang zur Ratssitzung vom 04.05.2021

Antrag im Nachgang zur Ratssitzung vom 04.05.2021 hier: Aufforderung zum Rechtsbruch durch ein Ratsmitglied

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion DieISERLOHNER fordert Sie hiermit dringend dazu auf, dass weder Sie noch andere Stellen der Verwaltung der Aufforderung zum Rechtsbruch aus der Ratssitzung vom 04.05.2021 nachkommen werden.

Begründung und Erläuterung: In der letzten Ratssitzung wurde die Verwaltung durch Ratsmitglied Hans-Immanuel Herbers, UWG, dazu aufgefordert, in Bezug auf die Sitzungskostenumlage „kreative Ideen“ zur Vergütung von Ausschussmitgliedern in Nicht-Präsenzsitzungen zu entwickeln.

Dies ist für uns eine klare Aufforderung zum Rechtsbruch. Das Ministerium in Düsseldorf wurde seitens der Stadtverwaltung, bzw. durch Sie, Herr Joithe, bereits im Januar und ein weiteres Mal im Mai 2021 aufgefordert, Lösungen zu finden. Die Verwaltung hat die Kommunalaufsicht ebenfalls gebeten, Sitzungeld für Videokonferenzen zu ermöglichen. Dies wurde von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Von „kreativen Lösungen“ nehmen wir ganz klar Abstand, sie wären ein vorsätzlicher Rechtsbruch.

Es ist inakzeptabel, dass durch eine einzelne Wortmeldung der Eindruck erweckt wird, die Ratsmitglieder würden größten Wert auf die finanzielle Entschädigung legen, zumal Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten weiterhin gezahlt werden. Es darf doch nicht sein, dass ein Sitzungsgeld zwischen 20 und 30 Euro scheinbar die Motivation ist, sich zu engagieren.
Hiermit fordern wir also die Verwaltung auf, bitte keine Vorschläge diesbezüglich zu unterbreiten!

Mit freundlichem Gruß

Rebecca Hillebrand-Busch                           Uwe Albert
1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende              Ratsmitglied